Kontakt:
Korbinian Apotheke, Korbinianstrasse 14, 85737 Ismaning
Tel. 089 / 96 60 50 Fax: 089 / 96 20 60 40
info@korbinianapotheke.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 18:30 Uhr Samstag -- geschlossen! --
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Unsere Filialapotheke
Falken Apotheke, Münchener Str. 38, 85737 Ismaning
ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr und
Samstag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr für Sie geöffnet!
Tel: 089 / 96 200 412 Fax: 089 / 96 200 413
info@falken-apotheke-ismaning.de
Sie können auch ganz bequem per E-Mail, Fax oder den telefonischen Weg nutzen um Ihre Bestellung aufzugeben. Ein Anruf reicht und wir liefern Ihre Bestellung zu Ihnen! Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Daher können Sie ganz einfach auf Rechnung bezahlen.
Ihr Dr. Michael Wilhelm mit seinem Team der Korbinian Apotheke
Nur mit Termin möglich!
Ihr Impftermin findet in der Korbinian Apotheke, Korbinianstr. 14, 85737 Ismaning statt!
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Impftermin mit:
Ihren gelben Impfausweis und Ihren Personalausweis.
Anamnese / Impfunterlagen ausgedruckt (durchgelesen und ausgefüllt).
Die Impfunterlagen erhalten Sie ca. 24 Std. vor dem Impftermin per E-Mail.
Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen Termin online HIER!
oder unter: https://app.no-q.info/korbinian-apotheke/checkins/#/service/vax-covid
Sie haben ein POSITIVES Testergebnis!!!
STOP!!!
Bitte kommen Sie nicht persönlich in unsere Apotheke!!!
Wir führen KEINE COVID-19 Schnelltests oder
PCR Tests an unseren Kunden
in unserer Apotheke durch!
Sie können ein Antigen-Schnelltest und/oder PCR Test
in unserer Filialapotheke und Testzentrum der Falken Apotheke in Ismaning
machen lassen.
Melden Sie sich bitte für einen Termin Online an.
www.falken-apotheke-ismaning.de
Sie können sich gerne weiterhin in unserer Filialapotheke Falken Apotheke, Münchener Str. 38, 85737 Ismaning testen lassen! Bitte zum buchen nach unten scrollen!
Sie können HIER!
Einen Online Termin in unserem
Antigen-Schnelltestzentrum buchen!
Sie haben ein positives Testergebnis!
Was soll ich jetzt machen?! Die Information HIER herunterladen!
PCR Test jetzt im Testzentrum der Falken Apotheke Ismaning buchen:
*Der PCR Test ist ein PoC PCR Schnellverfahren Test und vom Landratsamt München anerkannt.
PCR-Test, Antigen-Schnelltest:
Wer zahlt wann für was?!
PCR Test:
Sie erhalten von uns ein internationales Resultat auf Deutsch und auf Englisch.
Kostenpflichtiger PCR Test - 65,00 €
-Das Resultat erhalten Sie bereits nach 30 Min.bis 2 Std. später als PDF Datei und per Email.
Folgende Personen erhalten einen kostenlosen PCR Test- 0,00 €
· bei einem positiven Schnelltestergebnis einer Teststelle
· bei einem positiven Selbsttest
· Personen, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder in einem vergleichbar vulnerablen Bereich behandelt oder untergebracht werden sollen, und es die jeweilige Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangen. Das gilt für folgende Einrichtungen oder Unternehmen:
o Krankenhäuser
o Rehabilitationseinrichtungen
o voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
o voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
o Einrichtungen für ambulante Operationen
o Dialysezentren
o ambulante Pflegedienste
o ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
o Tageskliniken
o Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 SGB IX
o stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
o Obdachlosenunterkünfte
o Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Zudem haben die nachfolgend aufgelisteten Personen einen Anspruch auf Testung. Ein strikter Anspruch auf eine PCR-Testung besteht jedoch nicht. Ob ein Antigentest oder ein PCR-Test durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Leistungserbringers und/oder richtet sich nach landesrechtlichen Vorgaben. Insbesondere folgende Personengruppen haben einen Anspruch auf Testung:
· Wenn sie von einem behandelnden Arzt einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person, von Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst als Kontaktperson identifiziert wurden
· Wenn sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt werden, Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem als Virusvariantengebiet im Sinne von § 2 Nummer 3a der Coronavirus-Einreiseverordnung eingestuften Gebiet aufgehalten haben. Der Anspruch besteht bis zu 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
· Wenn in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder einer vergleichbaren Einrichtung außerhalb der regulären Krankenversorgung eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde, Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in den betroffenen Bereichen der Einrichtung aufgehalten haben. Dies gilt zum Beispiel für Einrichtungen, wie
o Schulen, Kindertagesstätten
o Asylbewerberheime, Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte
o Krankenhäuser
o Rehabilitationseinrichtungen
o stationäre Pflegeeinrichtungen
o Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
o Einrichtungen für ambulante Operationen
o Dialysezentren
o ambulante Pflegedienste
o ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
o Tageskliniken
o ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
o Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen anderer medizinischer Heilberufe
Antigen-Schnelltest:
Sie erhalten von uns ein internationales Resultat auf Deutsch und auf Englisch.
Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome:
· Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
o Krankenhäuser
o Rehabilitationseinrichtungen
o voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
o voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
o Einrichtungen für ambulante Operationen
o Dialysezentren
o ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
o Tageskliniken
o Entbindungseinrichtungen
o Obdachlosenunterkünfte
o Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern · Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
· Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.
Folgende Personengruppen haben seit dem 25. November 2022 keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Bürgertestung:
· Kinder unter 5 Jahren
· Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, insbesondere Schwangere im ersten Trimester
· Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an medizinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
· Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten (KP 1)
Was ist die Immunkarte?
Die neue Immunkarte ist das physisch-robuste Äquivalent des europaweit akzeptierten Impfzertifikats des Bundes- gesundheitsministeriums.
Wie funktioniert die Immunkarte?
Rückseitig ist derselbe QR-Code abgebildet wie in der offiziellen CovPass-App oder Corona-Warn-App.
Mit der neuen Immunkarte können Nutzer europaweit ihren Impfstatus zuverlässig ausweisen, ohne dabei befürchten zu müssen, dass ihnen der Handyakku einmal ausgeht.
Damit steht dem spontanen Besuch von allen - bei dem dein Impfstatus ausgewiesen werden muss - nichts mehr im Wege.
Hinweis: Keine der gesetzlichen Regelungen zu Einlassbedingungen werden von uns beeinflusst.
Wer akzeptiert die Immunkarte?
Der QR-Code der Immunkarte wird in der gesamten EU anerkannt. Er kann durch alle in der EU verwendeten offiziellen Scan-Apps gelesen werden.
Wie kann ein Start-up gewährleisten, dass die Immunkarte europaweit anerkannt wird? Die Europäische Union hat sich auf ein europaweit-gültiges QR-Code-Format geeinigt, welches nur durch offizielle Stellen, wie das Bundesgesundheitsministerium/Robert-Koch-Institut generiert werden kann. In Deutschland werden diese QR-Codes unter anderem in Apotheken generiert.Weil durch unsere Partner-Apotheken genau dieser offizielle QR-Code auf dem EU-Impfzertifikat by Immunkarte abgebildet wird, kannst du die Immunkarte in ganz Europa problemlos verwenden - lass einfach den rückseitigen QR-Code bei Eingangskontrollen scannen.
Wie bekomme ich die Immunkarte?
Die Immunkarte können Sie in unserer Apotheke kaufen. Die personalisierte Immunkarte wird Ihnen innerhalb weniger Werktage nach Hause geschickt.
(Einfach die Impfdaten in der Apotheke hinterlegen lassen und Lieferadresse angeben, diese fordert dann Ihre personalisierte Immunkarte mit Ihrem Namen und dem
offiziellen EU-Impfzertifikat für Sie an. Nach Anforderung in der Apotheke wird die persönliche Immunkarte produziert und innerhalb von 7-14 Werktagen nach Hause bzw. An die von Ihnen angegebene
Adresse geschickt. Die Apotheke scannt zum Anfordern Ihre personalisierte Immunkarte Ihr EU-Impfzertifikat. Diese können Sie in die Apotheke bringen oder es dort erstellen lassen. Wenn Sie sich
in der Apotheke auch ein offizielles EU-Impfzertifikat erstellen lassen möchten, müssen Sie dafür Ihren Impfpass/Impfdokumentation aus dem Impfzentrum/vom Arzt und deinen Personalausweis
vorzeigen.
Liebe Kunden!
Es ist soweit: der digitale Impfpass für Deutschland steht!
Gerne sind wir Ihnen bei der Umstellung behilflich! Dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher bitten wir Sie, uns Ihre persönlichen Nachweise für eine kurze Zeit zur Verfügung zu stellen. Sobald wir Ihr Impfzertifikat erstellt haben, werden Sie von uns benachrichtigt. Sie erhalten von uns Ihren einmaligen QR-Code bzw. Ihr persönliches EU COVID-19 IMPFZERTIFIKAT mit Ihrem QR-Code für die App.
Was brauchen wir von Ihnen?
Was ist mit Genesenen?
Was brauchen wir von Ihnen?
Was benötigen Sie?
Wie geht es weiter?
!!! WICHTIG !!!
Bitte überprüfen Sie Ihr EU-COVID-19-IMPFZERTIFIKAT sofort auf Richtigkeit der Daten und bestätigen uns den Empfang auf einem Formular. Spätere Reklamtionen dazu können wir nicht entgegen nehmen!